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Unfallgutachten: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Unfallgutachten: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Editör · 8. August 2026

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für Geschädigte fast immer zuerst dieselbe Frage: Wer bezahlt eigentlich den Kfz-Gutachter? Die kurze Antwort lautet: In den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners — vorausgesetzt, die Schuldfrage ist eindeutig zu seinen Lasten geklärt.

Rechtliche Grundlage ist §249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese zentrale Norm des Schadensersatzrechts verpflichtet den Unfallverursacher, den Geschädigten wirtschaftlich so zu stellen, als hätte der Unfall nie stattgefunden. Zur vollständigen Schadensregulierung gehört dabei ausdrücklich auch das Recht, den Fahrzeugschaden von einem Sachverständigen der eigenen Wahl fachlich feststellen und beziffern zu lassen. Eine vorherige Zustimmung der gegnerischen Versicherung ist dafür im Regelfall nicht erforderlich.

Aus diesem Recht auf freie Gutachterwahl folgt zugleich: Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Schlägt sie einen "Partner-Sachverständigen" vor, ist das ein Angebot, kein Zwang — Sie können es ablehnen und einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf. Mehr dazu, warum diese Unabhängigkeit in der Praxis wichtig ist, lesen Sie in unserem eigenen Beitrag zur Gutachterwahl.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Bagatellschäden. Liegt der Schaden erkennbar in einem sehr niedrigen Bereich, den viele Gerichte grob bei rund 750 Euro verorten — diese Grenze ist Rechtsprechung einzelner Oberlandesgerichte, kein bundesweit einheitliches Gesetz —, kann die Versicherung die Erstattung der Gutachterkosten verweigern und auf einen einfachen Kostenvoranschlag der Werkstatt verweisen. Ob im Einzelfall ein Gutachten trotzdem sinnvoll ist, sollte im Zweifel ein Sachverständiger selbst einschätzen.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall ganz oder teilweise selbst verschuldet haben. Dann tragen Sie die Gutachterkosten anteilig selbst oder greifen auf Ihre eigene Vollkaskoversicherung zurück, sofern vorhanden. Bei einem reinen Kaskoschaden — also der Regulierung über die eigene Versicherung — gilt eine eigene Logik: Der Versicherer darf laut Vertragsbedingungen häufig selbst einen Gutachter bestimmen, den Sie grundsätzlich akzeptieren müssen. Sind Sie mit dessen Einschätzung nicht einverstanden, können Sie auf eigene Kosten einen Gegengutachter beauftragen.

Praktisch bedeutet das: Klären Sie so früh wie möglich, ob eindeutig fremdes oder eigenes Verschulden vorliegt, und lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht vorschnell auf einen bestimmten Gutachter festlegen. Spuren am Fahrzeug und am Unfallort verändern sich mit der Zeit — je früher ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden dokumentiert, desto belastbarer ist die Grundlage für die spätere Regulierung.

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Häufige Fragen

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Grundlage ist §249 BGB, der dem Geschädigten das Recht gibt, einen Sachverständigen frei zu wählen — ohne vorherige Zustimmung der gegnerischen Versicherung.

Muss ich bei einem Bagatellschaden ein Gutachten bezahlen?

Bei sehr geringen Schäden — die Rechtsprechung orientiert sich häufig an einer Grenze von rund 750 Euro, die je nach Oberlandesgericht variiert — kann die Versicherung die Gutachterkosten ablehnen und auf einen Kostenvoranschlag verweisen.

Was passiert, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?

Dann tragen Sie die Gutachterkosten grundsätzlich selbst oder nutzen Ihre eigene Vollkaskoversicherung. Bei Kaskoschäden darf der eigene Versicherer häufig einen Gutachter vertraglich bestimmen.

Darf die gegnerische Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Bei eindeutigem Fremdverschulden haben Sie die freie Gutachterwahl und können das Angebot eines Versicherungsgutachters ablehnen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.